Lohnanpassungen 2023
Gerne informieren wir Sie hiermit über die Lohnanpassungen 2023.
Die Paritätische Landeskommission hat an ihrer Sitzung vom 07. November 2022 gem. Art. 8.8 des Gesamtarbeitsvertrages 2020-2023 der Schweizerischen Elektrobranche (GAV) eine Lagebeurteilung der Elektrobranche vorgenommen und folgende Lohnerhöhungen per 1. Januar 2023 beschlossen.
Effektivlöhne
- Allen dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden ist ab Januar 2023 eine Lohnanpassung von 2 Prozent (brutto) der AHV-Lohnsumme mit Stichtag 31. Dezember 2022 zu gewähren.
- Für individuelle Lohnerhöhungen sind 0.5 Prozent (brutto) der AHV-Lohnsumme der GAV-unterstellten Arbeitnehmenden per 31. Dezember 2022 zu verwenden.
- Lohnerhöhungen, die GAV-unterstellten Arbeitnehmenden nach dem 30. September 2022 gewährt wurden, können angerechnet werden.
Mindestlöhne
Die Mindestlöhne bleiben unverändert auf dem Stand vom 01. Januar 2022.
Die Gespräche in der Paritätischen Landeskommission haben am 07. November 2022 stattgefunden. Die Kommunikation wurde im gegenseitigen Einverständnis der Vertragsparteien bis heute, 14. November 2022, aufgeschoben, um den Zeitplan der Branchenkonferenz der Gewerkschaften abzuwarten.
Die oben ausgeführten Details zu den Lohnanpassungen 2023 sind als Minimalvorgaben zu betrachten. In unserer Branche ist das wirtschaftliche Umfeld schweizweit sehr unterschiedlich. Betriebe, die in Regionen mit grosser wirtschaftlicher Stärke arbeiten, können ihren Mitarbeitenden selbstverständlich noch grössere Lohnanpassungen 2023 zugutekommen lassen.
Für Fragen stehen Ihnen Susanne Jecklin und Simon Hämmerli gerne zur Verfügung.